Zusammenleben in der Schule
Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es, die unsere Schule auszeichnet. Alle Beteiligten haben Achtung voreinander und benehmen sich höflich. Jeder hält sich an die vereinbarten Regeln, um das Vertrauen, das andere in ihn setzen, nicht zu enttäuschen. Die meisten Konflikte entstehen durch Verletzung dieser Regeln, wie z.B. durch Unpünktlichkeit, mangelnde Aufmerksamkeit im Unterricht, unbegründetes Fehlen und unsachgemäße Behandlung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln.
Konflikte werden im offenen und aufrichtigen Gespräch gelöst. Klassenlehrer und Verbindungslehrer können hinzugezogen werden. Disziplinarische Maßnahmen sollen erst eingeleitet werden, wenn Gespräche wirkungslos bleiben.
Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen außerhalb der Klassenzimmer oder auf den Schulhöfen auf. Mit dem Gongzeichen begeben sie sich unverzüglich in den jeweiligen Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.
Zwecks Erhaltung der Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände sind Abfälle in die speziell bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Die an der Schule verankerte Mülltrennung ist zu beachten. Die weißen Eimer im Klassenzimmer nehmen den Restmüll auf, die gelben den recyclingfähigen Kunststoffmüll und die blauen das recyclingfähige Papier. Die Schüler entsorgen den Papiereimer täglich in die großen Papiersammeltonnen auf jedem Stockwerk. Pizzakartons und größere Essensverpackungen werden ausschließlich in die dafür bereitgestellte schwarze Tonne beim Schulkiosk entsorgt.
Handys und sonstige digitale Endgeräte sind während des Unterrichts grundsätzlich auszuschalten.
Zuwiderhandlungen gelten während der gesamten Zeit von Leistungsnachweisen, z.B. Klassenarbeiten, Präsentationen als Täuschungshandlung. Ausnahmsweise kann die Fachlehrkraft im Unterricht die Benutzung von digitalen Endgeräten für einen begrenzten Zeitraum ausdrücklich zu Unterrichtszwecken, z. B. Recherchen, erlauben.
Das Tragen von Mützen und anderen Kopfbedeckungen in den Klassen- und Fachräumen ist nicht erlaubt, es sei denn es handelt sich bei der Kopfbedeckung um ein Zeichen religiöser Abgrenzung.
Essen und Trinken, auch z.B. Kaugummikauen ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt. Das Trinken von Getränken aus wiederverschließbaren Behältnissen ist erlaubt, solange dies ohne großes Aufsehen geschieht.
Das Rauchen ist nur volljährigen Schülerinnen und Schülern in den großen Pausen und in dem dafür vorgesehenen Raucherbereich erlaubt.
Erlaubt ist das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen oberhalb der Ludwig-Erhard-Schule, unterhalb des Kreiskrankenhauses und an der Kreissporthalle.
Auf den Parkplätzen des Landratsamtes und den Parkplätzen direkt an der Schule ist den Schülern das Parken verboten. Für Zweiräder gibt es gekennzeichnete Parkplätze auf dem Schulgelände, links von den oberen Lehrerparkplätzen. Sind diese voll, müssen auch von den Zweirädern die öffentlichen Parkplätze genutzt werden.
Für die unterrichtliche Nutzung steht Ihnen ein Zugang zum Internet zur Verfügung. Alle Beteiligten sind aufgefordert, zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.
An der Ludwig-Erhard-Schule wird Sport groß geschrieben. Beinahe in allen Schularten wird den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an sportlichen Aktivitäten im und außerhalb des Unterrichts angeboten.
Damit ein gut organisierter und hochwertiger Sportunterricht angeboten werden kann, verpflichtet Sie die Ludwig-Erhard-Schule sich an folgende Regelungen zu halten:
Dem nachfolgenden Link können Sie die Ordnungsmaßnahmen des § 90 Schulgesetz (SchG) entnehmen:
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Achten Sie darauf, dass die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen vorzulegen ist.
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Achten Sie darauf, dass die Beurlaubung von zwei Unterrichtstagen mindestens drei Tage im Voraus beim Klassenlehrer zu beantragen ist.