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Hausordnung der LES

Zusammenleben in der Schule

Die vertrauensvolle Zusammenarbeit ist es, die unsere Schule auszeichnet. Alle Beteiligten haben Achtung voreinander und benehmen sich höflich. Jeder hält sich an die vereinbarten Regeln, um das Vertrauen, das andere in ihn setzen, nicht zu enttäuschen. Die meisten Konflikte entstehen durch Verletzung dieser Regeln, wie z.B. durch Unpünktlichkeit, mangelnde Aufmerksamkeit im Unterricht, unbegründetes Fehlen und unsachgemäße Behandlung von Einrichtungsgegenständen und Unterrichtsmitteln.

Konflikte werden im offenen und aufrichtigen Gespräch gelöst. Klassenlehrer und Verbindungslehrer können hinzugezogen werden. Disziplinarische Maßnahmen sollen erst eingeleitet werden, wenn Gespräche wirkungslos bleiben.

Aufenthalt in der Schule

  • Das Schulgebäude ist für Schülerinnen und Schüler ab 7:20 Uhr geöffnet. In den großen Pausen sowie nach dem Ende des Vormittagsunterrichts werden die Klassenzimmer und Fachräume abgeschlossen. In den Hohlstunden und in der Mittagspause stehen den Schülerinnen und Schülern der Stillarbeitsraum und das Foyer zur Verfügung.

  • Für den Aufenthalt in den Pausen gilt die Pausenordnung.

Weiterlesen: Aufenthalt in der Schule

Pausenordnung

Die Schülerinnen und Schüler halten sich in den großen Pausen außerhalb der Klassenzimmer oder auf den Schulhöfen auf. Mit dem Gongzeichen begeben sie sich unverzüglich in den jeweiligen Unterrichtsraum und bereiten sich auf den Unterricht vor.

 

Abfälle

Zwecks Erhaltung der Sauberkeit im Gebäude und auf dem Schulgelände sind Abfälle in die speziell bereitgestellten Behälter zu entsorgen. Die an der Schule verankerte Mülltrennung ist zu beachten. Die weißen Eimer im Klassenzimmer nehmen den Restmüll auf, die gelben den recyclingfähigen Kunststoffmüll und die blauen das recyclingfähige Papier. Die Schüler entsorgen den Papiereimer täglich in die großen Papiersammeltonnen auf jedem Stockwerk. Pizzakartons und größere Essensverpackungen werden ausschließlich in die dafür bereitgestellte schwarze Tonne beim Schulkiosk entsorgt.

 

Handys und sonstige digitale Endgeräte

Handys und sonstige digitale Endgeräte sind während des Unterrichts grundsätzlich auszuschalten.

Zuwiderhandlungen gelten während der gesamten Zeit von Leistungsnachweisen, z.B. Klassenarbeiten, Präsentationen als Täuschungshandlung. Ausnahmsweise kann die Fachlehrkraft im Unterricht die Benutzung von digitalen Endgeräten für einen begrenzten Zeitraum ausdrücklich zu Unterrichtszwecken,  z. B. Recherchen, erlauben.

Weiterlesen: Handys und sonstige digitale Endgeräte

Mützen

Das Tragen von Mützen und anderen Kopfbedeckungen in den Klassen- und Fachräumen ist nicht erlaubt, es sei denn es handelt sich bei der Kopfbedeckung um ein Zeichen religiöser Abgrenzung.

 

Essen und Trinken

Essen und Trinken, auch z.B. Kaugummikauen ist während des Unterrichts grundsätzlich untersagt. Das Trinken von Getränken aus wiederverschließbaren Behältnissen ist erlaubt, solange dies ohne großes Aufsehen geschieht.

 

Rauchen

Das Rauchen ist nur volljährigen Schülerinnen und Schülern in den großen Pausen und in dem dafür vorgesehenen Raucherbereich erlaubt.

Parken

Erlaubt ist das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen oberhalb der Ludwig-Erhard-Schule, unterhalb des Kreiskrankenhauses und an der Kreissporthalle.

Auf den Parkplätzen des Landratsamtes und den Parkplätzen direkt an der Schule ist den Schülern das Parken verboten. Für Zweiräder gibt es gekennzeichnete Parkplätze auf dem Schulgelände, links von den oberen Lehrerparkplätzen. Sind diese voll, müssen auch von den Zweirädern die öffentlichen Parkplätze genutzt werden.

Nutzungsordnung Schulnetz der LES

Für die unterrichtliche Nutzung steht Ihnen ein Zugang zum Internet zur Verfügung. Alle Beteiligten sind aufgefordert, zu einem reibungslosen Betrieb beizutragen und die notwendigen Regeln einzuhalten.

Weiterlesen: Nutzungsordnung Schulnetz der LES

Regeln für den Sportunterricht

An der Ludwig-Erhard-Schule wird Sport groß geschrieben. Beinahe in allen Schularten wird den Schülerinnen und Schülern ein breites Spektrum an sportlichen Aktivitäten im und außerhalb des Unterrichts angeboten.

Damit ein gut organisierter und hochwertiger Sportunterricht angeboten werden kann, verpflichtet Sie die Ludwig-Erhard-Schule sich an folgende Regelungen zu halten:

Regeln für den Sportunterricht

Ordnungsmaßnahmen Schulgesetz

Dem nachfolgenden Link können Sie die Ordnungsmaßnahmen des § 90 Schulgesetz (SchG) entnehmen:

§ 90 SchG

Entschuldigungsregelung in der Berufsschule

  • Für Schülerinnen und Schüler der Berufsschule haben die Entschuldigungsregeln der Ausbildungsbetriebe Vorrang, d. h. dass die evtl. strengeren Regeln des Betriebes auch für die Berufsschule gelten.

  • Außerdem muss bei Berufsschülerinnen und -schülern der ausgefüllte Entschuldigungsvordruck zusätzlich vom Ausbildungsbetrieb unterschrieben werden. 

Vordruck für die schriftliche Entschuldigung

Vordruck EntschuldigungLaden Sie diesen Vordruck herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus.

Hier können Sie den Vordruck als ausfüllbare pdf-Datei herunterladen.

Achten Sie darauf, dass die schriftliche Entschuldigung binnen drei Tagen vorzulegen ist.

Antrag auf Beurlaubung vom Unterricht

07b L 2021 Vordruck BeurlaubungLaden Sie diesen Vordruck herunter, drucken Sie ihn aus und füllen Sie ihn aus.

Hier können Sie den Vordruck als ausfüllbare pdf-Datei herunterladen.

Achten Sie darauf, dass die Beurlaubung von zwei Unterrichtstagen mindestens drei Tage im Voraus beim Klassenlehrer zu beantragen ist.

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