Handys und sonstige digitale Endgeräte sind während des Unterrichts grundsätzlich auszuschalten.
Zuwiderhandlungen gelten während der gesamten Zeit von Leistungsnachweisen, z.B. Klassenarbeiten, Präsentationen als Täuschungshandlung. Ausnahmsweise kann die Fachlehrkraft im Unterricht die Benutzung von digitalen Endgeräten für einen begrenzten Zeitraum ausdrücklich zu Unterrichtszwecken, z. B. Recherchen, erlauben.
Während der großen Pausen und in Hohlstunden dürfen Handys und sonstige digitale Endgeräte außerhalb der Unterrichtsräume benutzt werden, soweit der Unterricht und insbesondere der Unterrichtsbeginn nach der Pause dadurch nicht beeinträchtigt werden und keine Belästigung Dritter, z. B. durch laute Musik, stattfindet.
Die Schülerin/der Schüler ist verpflichtet, bei Verstößen das Gerät auf Anordnung abgeschaltet an einem mit der Fachlehrkraft abzustimmenden Ort, z. B. im Sekretariat, zu deponieren und es zu einer mit der Fachlehrkraft abzustimmenden Uhrzeit, wieder abzuholen.
Handys und sonstige digitale Endgeräte dürfen nicht mit schulischen Medien verbunden werden, es sei denn dies erfolgt auf Anweisung der Fachlehrkraft.
Bild- und Tonaufnahmen stellen einen Eingriff in die allgemeinen Persönlichkeitsrechte der Lehrkraft oder der Mitschüler dar und sind ohne Kenntnis und ausdrückliches Einverständnis der betroffenen Personen daher verboten. Für eine Veröffentlichung von Aufnahmen muss ebenso ein ausdrückliches Einverständnis vorliegen. Verstöße dagegen können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nutzungseinschränkungen des Handys und sonstiger digitaler Endgeräte durch die Erziehungsberechtigten bleiben von den schulischen Regelungen unberührt.