Erlaubt ist das Parken auf den öffentlichen Parkplätzen oberhalb der Ludwig-Erhard-Schule, unterhalb des Kreiskrankenhauses und an der Kreissporthalle.
Auf den Parkplätzen des Landratsamtes und den Parkplätzen direkt an der Schule ist den Schülern das Parken verboten. Für Zweiräder gibt es gekennzeichnete Parkplätze auf dem Schulgelände, links von den oberen Lehrerparkplätzen. Sind diese voll, müssen auch von den Zweirädern die öffentlichen Parkplätze genutzt werden.