Gemäß Landesnichtraucherschutzgesetz (LNRSG) vom 10.02.2026 ist das Rauchen sowie die Benutzung von Dampfprodukten und ähnlichen Produkten, unabhängig von den darin verbrauchten Erzeugnissen im Schulgebäude, auf dem Schulgelände sowie bei schulischen Veranstaltungen wie Klassenfahrten usw., unabhängig von der Trägerschaft, verboten.
Verstöße gegen das Rauchverbot können durch die Ortspolizeibehörden künftig mit Bußgeldern von bis zu 200 Euro, im Wiederholungsfall von bis zu 500 Euro geahndet werden.










