Operativ Eigenständige Schule PDF Drucken E-Mail

Selbst- und Fremdevaluation an den beruflichen Schulen:
Einführung des Konzepts "Operativ Eigenständige Schule"      OES Bekanntmachung vom 23. April 2007
Az.: 42-6500.132-03/7

Der Landtag hat am 13. Dezember 2006 einstimmig das Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes (GBI. S. 378) be­schlossen und damit Selbstevaluation und Fremdevaluation im Schulgesetz verankert. Die Schulen sind nunmehr verpflichtet, ihre Schul- und Qualitätsentwicklung regelmäßig selbst zu evaluieren und sich in festgelegten Zeitabschnitten einer Fremdevaluation zu unterziehen. Damit wird die Qualitätsverantwortung der Schule weiter gestärkt und in einen verbindlichen Rahmen der Selbstvergewisserung über das Erreichte gestellt. Dies geschieht für die beruflichen Schulen mit dem Konzept "Operativ Eigenständige Schule" OES. Dabei wird die Selbst- und Fremdevaluation in ein System der Qualitätsentwicklung eingebettet.

Die Einführung von OES beginnt mit dem Schuljahr 2007/2008. Die beruflichen Schulen können zwischen vier Startterminen - jeweils im September 2007 bis 2010 - wählen. Die vom Kultusministerium und den Regierungspräsidien vorgehaltenen Maßnahmen zur Unter­stützung der Schulen bei der Einführung von OES kön­nen bestmöglich wirksam werden, wenn eine ausgewogene Verteilung der Schulen über die vier Starttermine gegeben ist. Bei stark ungleicher Verteilung wird das Regierungspräsidium im Benehmen mit den Schulen die notwendigen Anpassungen vornehmen.

Die Regierungspräsidien vereinbaren mit den neu mit OES beginnenden Schulen die Nutzung des Unterstützungssystems und - in Abstimmung mit dem Landesinstitut für Schulentwicklung - den für die Fremdevaluation vorgesehenen Zeitraum.

K.u.U. 2007 S. 74

 
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